"Das ist ein wichtiges Signal für alle Ehrenamtlichen!" – Bundestag hat Lücke im Jahressteuergesetz 2020 im "Omnibusverfahren" jetzt geschlossen
CDU-Landtagskandidatin Christiane Staab hatte sich im Januar 2021 an die Bundesjustizministerin gewandt und auf Regelungslücke hingewiesen
Berlin / Rhein-Neckar / Wiesloch. Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag in nächtlicher Sitzung die Anpassung des Haftungsprivilegs für Ehrenamtliche im Bürgerlichen Gesetzbuch an die steuerrechtlichen Regelungen zur Ehrenamtspauschale beschlossen. In einem sogenannten „Omnibusverfahren“ wurde jetzt erfreulich schnell eine Lücke geschlossen, die mit dem Jahressteuergesetz 2020 entstanden war.
Dies ist auch ein Erfolg der CDU-Landtagskandidatin Christiane Staab, die sich bereits Anfang Januar 2021 gemeinsam mit ihrem Mann Andreas Staab in dieser Sache schriftlich an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gewandt und auf diese Problematik hingewiesen hatte.
Christiane Staab: „Das ist ein wichtiges Signal für die vielen Menschen, die sich im Ehrenamt einsetzen. Diese Anpassung schafft Rechtssicherheit. Auf unseren Brief bin ich in den vergangenen zwei Monaten von vielen Vereinsmitgliedern und Vorständen immer wieder angesprochen worden mit der Frage, ob es denn schon Neuigkeiten aus Berlin gebe. Und seit gestern gibt es diese gute Nachricht: Der Bundestag hat die notwendige Gesetzesanpassung vorgenommen.“
Zur beschleunigten Befassung waren Anfang März 2021 im Finanzausschuss des Bundestages bei den abschließenden Beratungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (BT-Drs 19/25697) auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD die Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch in einem eigenständigen Artikel quasi „als nachträglicher Passagier“ hinzugefügt worden.
Im Bundestag wurde der Gesetzentwurf nunmehr mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP beschlossen – bei Enthaltung von Bündnis90/Die Grünen, AfD und Die Linke.
Christiane Staab: „Bei der Anhebung der steuerfreien Ehrenamtspauschale im Einkommenssteuergesetz von 720 Euro auf 840 Euro war mit dem letzten Jahressteuergesetz Ende vergangenen Jahres versäumt worden, das Haftungsprivileg im Bürgerlichen Gesetzbuch `im Gleichklang´ ebenso auszuweiten. Um auch weiterhin allen Organmitgliedern von Vereinen und Stiftungen sowie Vereinsmitgliedern, die für ihre Tätigkeit für einen Verein oder eine Stiftung nur eine jährliche Vergütung erhalten, die nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG steuerfrei ist, die Haftungsprivilegien nach den §§ 31a und 31b BGB zu gewähren, wird der Anwendungsbereich der §§ 31a und 31b BGB auch auf 840 Euro ausgedehnt. Jetzt muss noch der Bundesrat dieser Gesetzesänderung zustimmen. Anschließend tritt es nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“
Hinweis: Das Omnibusverfahren wird in der Politik bei der Gesetzesverabschiedung verwendet. In einen Entwurf (dem „Omnibus“) mit Änderungsanträgen werden weitere Punkte („Passagiere“) hinzugefügt, somit wird die Verwebung der unterschiedlichen Sachverhalte durch das so genannte Omnibusverfahren erreicht.