Christiane Staab MdL

24.150.- Euro Landeszuschuss für Sportzentrum Walldorf

Sportstättenförderung 2021 / Christiane Staab MdL informiert aktuell

Walldorf / Stuttgart. Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Solidarpakts Sport im Jahr 2021 insgesamt 84 kommunale Sportstättenbauprojekte mit rund 13,1 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt.

„Mit den Geldern werden Neubauten und die Sanierung von Sporthallen, Sportplätzen sowie Leichtathletikanlagen finanziert. Damit geben wir erneut ein Bekenntnis zum Sportland Baden-Württemberg ab und schaffen gemeinsam gute Bedingungen für den Trainings- und Spielbetrieb“, sagte die Landtagsabgeordnete Christiane Staab (CDU).

Die Zuschüsse werden für Einrichtungen bewilligt, die sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen und damit vielseitig genutzt werden können. Schulsport und Vereinssport profitieren somit gleichermaßen.

Für das Programm 2021 wurden alle förderfähigen Anträge berücksichtigt. Auf den Regierungsbezirk Stuttgart entfallen dabei 37 genehmigte Anträge (rd. 5,8 Mio. Euro), auf den Regierungsbezirk Karlsruhe 20 Anträge (rd. 2,7 Mio. Euro), auf den Regierungsbezirk Freiburg 12 Anträge (rd. 1,7 Mio. Euro) und auf den Regierungsbezirk Tübingen 15 Anträge (rd. 2,9 Mio. Euro).

„Ich freue mich darüber, dass auch die Sanierungsmaßnahmmen im Sportzentrum Walldorf mit einer Förderung in Höhe von 24.150.- Euro unterstützt werden. Die Förderung des Sports ist der CDU-Landtagsfraktion ein besonderes Anliegen. Der Sport leistet einen herausragenden und vielseitigen Beitrag für die Gesellschaft. Er vermittelt Werte wie Fairness, Solidarität und Toleranz, fördert den Leistungsgedanken, überwindet soziale und kulturelle Grenzen, unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung und dient zudem der Gesundheitsvorsorge“, so Staab.

Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. (Text/Foto: Matthias Busse)