Christiane Staab MdL

Fast 500.000 Euro für vier Projekte im Landtagswahlkreis Wiesloch

Landtagsabgeordnete Christiane Staab (CDU): "Land fördert Projekte für einen starken Ländlichen Raum"

Stuttgart / Wahlkreis Wiesloch. Die Programmentscheidung 2024 ist da: Insgesamt 484.770 Euro erhalten vier Kommunen im Landtagswahlkreis Wiesloch aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum des Landes Baden-Württemberg. Dies teilte aktuell die Landtagsabgeordnete Christiane Staab (CDU) mit.

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Folgende Kommunen erhalten für ihre Projekte eine Förderung:

1. Mühlhausen (Projekt in Tairnbach / Innenentwicklung/Wohnen): 39.400 Euro

2. Nußloch (Projekt in Maisbach / Innenentwicklung/Wohnen): 12.090 Euro

3. Rauenberg (Projekt in Malschenberg / Innenentwicklung/Wohnen): 378.280 Euro

4. Wiesloch (Projekt in Schatthausen Innenentwicklung/Wohnen): 55.000 Euro

Hierzu sagte Staab: „Baden-Württemberg hat einen starken Ländlichen Raum. Diesen wollen wir auch in Zukunft erhalten. Unser Land ist überall lebenswert – ob in der Metropole oder in den ländlichen Regionen. Deshalb freue ich mich sehr über die Förderung der vier Projekte in meinem Wahlkreis, die dazu beitragen, dass der Ländliche Raum auch weiterhin ein attraktiver Ort für Familien und wirtschaftliche Akteure bleibt.“

Seit 1995 investiert das Land in die Ländlichen Räume

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem ,Dorfentwicklungsprogramm‘ und dem vorwiegend gewerblich orientierten ,Strukturprogramm Ländlicher Raum‘ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können. Mit der diesjährigen Programmentscheidung fördert das Land 1.113 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 104,4 Millionen Euro. Im Mittelpunkt steht die klimagerechte Strukturentwicklung.

Gemeinden mit besonderen Konzepten konnten bis zum Jahr 2023 auch Schwerpunktgemeinden werden

Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, konnten bis zum Jahr 2023 Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz. Das Konzept der Schwerpunktgemeinden wurde überarbeitet. Mit den Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung, wurde die Förderlinie der Schwerpunktgemeinden jetzt zukunftsorientiert weiterentwickelt und setzt dabei neue Impulse und Anreize im Hinblick auf Klimasensibilität.

Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie im Erklärfilm des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/