Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Land fördert Projekte in Ochsenbach und Schatthausen
Stuttgart / Leimen / Wiesloch. Sowohl die Stadt Leimen als auch die Stadt Wiesloch erhalten seitens des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) für den Förderschwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ einen Zuschuss. Leimen bekommt für ein Projekt in Ochsenbach 25.000 Euro, Wiesloch für ein Projekt in Schatthausen 110.000 Euro.
Darüber informierte aktuell die Landtagsabgeordnete Christiane Staab (CDU), Vorsitzende des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen des Landtags von Baden-Württemberg, und sagte hierzu:
„Baden-Württemberg hat einen starken Ländlichen Raum. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb freue ich mich sehr über die Förderung dieser beiden Projekte in meinem Wahlkreis. Der Ländliche Raum muss auch weiterhin ein attraktiver Ort zum Wohnen und Arbeiten bleiben. Das ELR ist hierbei eine wichtige Säule.“
Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, informierte mit Blick auf die Programmentscheidung 2023: "Mit einem Programmvolumen von 100,4 Mio. € unterstützen wir 1.392 Projekte und stoßen ein Investitionsvolumen in Höhe von 864,7 Mio. € an. Von der Projektförderung profitieren auch unsere heimischen Handwerker. Die Förderung trägt so auch dazu bei, unsere regionalen Wirtschaftskreisläufe zu stärken."
Seit 1995 investiert das Land in die Ländlichen Räume
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem vorwiegend gewerblich orientierten „Strukturprogramm Ländlicher Raum“ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können.
Gemeinden mit besonderen Konzepten können auch Schwerpunktgemeinden werden
Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.
Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in diesem Erklärfilm: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/
Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr